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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das bezeichnete Fachwerkhaus liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche und stammt aus dem frühen 18. Jahrhundert. Mit barocken Zopf-, Stab-, und Taumotiven geschmückter traufseitiger Geschossüberstand. Im Obergeschoss markieren an der Schauseite zweifach verriegelte Mannfiguren an Bund- und Eckständern die Fassadengliederung. Das Erdgeschoss ist an der Straßenseite massiv unterfangen.
Die städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung des Gebäudes ergibt sich aus seiner zentralen Lage im Ensemble der historischen Bebauung am Gerichtsplatz neben dem ehemaligen Wehrkirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |