Mühlenweg o. Nr., ev. Kirche, Marienfenster
Mühlenweg o. Nr., ev. Kirche, Innenraum
Mühlenweg o. Nr., ev. Kirche
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Kassel, Landkreis
Helsa
Eschenstruth
  • Kirche
  • Höhle
Ev. Kirche
Flur: 11
Flurstück: 66, 67/3

(##HE-F-04##)

Die von einer Ringmauer umgebene ehemalige Wehrkirche aus dem 12. Jahrhundert liegt im Zentrum des Orts. Der romanische Ursprungsbau hat sich in weiten Teilen des Langhauses und im westlich anschließenden Turm bis unter das heute schiefergedeckte Fachwerkgeschoss erhalten. An der Nord- und Südfassade des Turmes sind die romanischen Zwillingsfenster mit Würfelkapitell erhalten, an der Ost- und Westfassade sind sie zugemauert. Das über einem Kehlgesims auskragende Fachwerkgeschoss wurde 1784 aufgesetzt und birgt drei Glocken, deren älteste auf das Jahr 1400 datiert. Der ursprünglich romanisch anzunehmende Helm wurde zunächst wohl durch eine gotische Spitze abgelöst. Das Schiff wurde 1835 erhöht und nach Osten verlängert, zudem wurden große Rundbogenfenster eingebrochen. Aus derselben Zeit stammt der Einbau der Empore auf Nord-, West- und Südseite, der an der Ostwand befindlichen Kanzel sowie der Orgel. Als besonderes Kleinod birgt die Kirche ein kleinformatiges, spätgotisches Marienfenster, das heute im östlichsten Fenster der Nordfassade zu sehen ist.

Die städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung ergibt sich aus der Lage der ehemaligen Wehrkirche im Ortskern, um die herum sich Eschenstruth als Haufendorf strukturierte. Die Pfarrkirche ist aufgrund ihres selten gut erhaltenen romanischen Ursprungs von großer künstlerischer Wichtigkeit. Die zahlreichen Bauphasen und Veränderungen sind unwiederbringliche Quellen von hohem wissenschaftlichem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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