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Am südöstlichen Ortsausgang außerhalb der historische Ortslage gelegene Hofanlage aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Wohnhaus erhebt sich auf quadratischem Sockelgeschoss mit einem gemauerten Hochparterre, darüber im ersten Obergeschoss eine Rähmkonstruktion. Die massive Rückfassade gliedern Gebäudekanten mit Eckquadern. Der Scheunentrakt wurde in nordöstlicher Richtung erweitert. Die Dacheindeckung aller Gebäudeteile ist original erhalten.
In St. Ottilien ist die Hofanlage als Beispiel industrialisierter Landwirtschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts einzigartig. Daher ist sie von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |