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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Fachwerkgebäude stammt aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert. Über dem hohen Sockel geht eine zweigeschossige Rähmkonstruktion auf. Die regelmäßige Fassadengliederung ergibt sich aus den im Erd- und Obergeschoss eingebrachten Brüstungsstreben. Der traufseitige Geschossüberstand mit Linienband im Schwellbalken und abgerundeten Füllhölzern wiederholt sich im Zwerchhaus.
Das Gebäude hat städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemalige Hofanlage im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |