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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das aus der Straßenflucht zurückgesetzte giebelständige Gebäude wurde nach einer Inschrift im Sockel im Kern 1771 errichtet. Mitte des 19. Jahrhunderts erfolgte der Ausbau zur Streckhofanlage. Über dem das Bodenniveau ausgleichenden Hausteinsockel erheben sich zwei Fachwerkgeschosse mit umlaufendem Geschossüberstand. Das Erscheinungsbild des Gebäudes wird durch das großvolumige Mansarddach bestimmt. Der jüngere Wirtschaftsteil besteht aus einer zweigeschossigen Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand, Erdgeschoss mit Stalltüren, Obergeschoss mit Ladeluke.
Der Streckhof ist von städtebaulicher sowie ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |