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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Dieses traufständige Einhaus wurde zu Beginn des 18. Jahrhunderts errichtet. Über dem Hausteinsockel steht eine zweigeschossige Rähmkonstruktion. Mannfiguren an den Eckständern und Halbstreben in den Brüstungsfeldern charakterisieren das symmetrische Erscheinungsbild der Fassade. An den Eckständern finden sich geschnitzte Säulenmotive und gemalte Herzmotive an den Kopfbändern. Östlich schließt ein Bauerngarten an.
Das Haus übernimmt eine platzbildende Funktion im historischen Ortskern am Gänsemarkt. Als Teil einer Gruppe von vier zu einer Zeile aufgestellten Einhäusern ist es von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |