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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der großvolumige Baukörper ist Teil der ehemaligen Mahl- und Sägemühle und wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet. Zweifach verriegelte Dreiviertelstreben an den Eckständern und gedoppelte Bundständer steifen den zweigeschossigen Aufbau aus.
Als Bestandteil der ehemaligen örtlichen Mühle ist der Bau von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine städtebauliche Nachhaltigkeit innerhalb des historischen Ortskerns erlangt er durch platzbildende Funktion gemeinsam mit den Häusern Berliner Straße 545 und Giesenberg 1.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |