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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der großvolumige Baukörper ist Mitte des 17. Jahrhunderts als Einhaus errichtet worden. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion steht auf einem niedrigen Bruchsteinsockel. Die Aussteifung der Konstruktion erfolgt im westlichen Gebäudeteil durch einfach verriegelte Dreiviertelstreben. Den drei Gefache breiten Anbau aus dem 19. Jahrhundert festigen geschosshohe Streben. In der Fassadengestaltung des Obergeschosses ist die gespiegelte K-Streben-Konstruktion der Spätrenaissance im mittleren Gebäudeteil besonders augenfällig.
Das Gebäude ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |