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Das giebelständige dreigeschossige Gebäude aus dem Ende des 17. Jahrhunderts legt sich wie ein Riegel vor die Häuser Nr. 3 und 5. Ursprünglich als Mühle am Kuhlewasser errichtet ist es von historischer Bedeutung für die Entwicklung des Orts. Ende des Jahrhunderts wurde nördlich ein zweigeschossiger Anbau errichtet, der als Färberei genutzt wurde. Um 1830 erwarb der Fabrikant Gleim den Mühlenbetrieb und baute den Gebäudekomplex als Färberei, Spinnerei und Weberei aus. Der Betrieb war bis zum Konkurs während der Wirtschaftkrise der 70er und 80er Jahre des 19. Jahrhunderts ein bedeutender Arbeitgeber im Ort.
Das Fachwerk ist mittels zweifach verriegelter Mannfiguren an den Eckständern verfestigt, die Brüstungsfelder im zweiten Obergeschoss mit Halbstreben. An den Eckständern findet sich barocke Ornamentierung in Form von stilisierten Säulenmotiven. Im Gartenbereich hat sich eine historische Bruchsandsteinmauer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |