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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Gebäude wurde Mitte des 17. Jahrhunderts als Handwerker- oder Tagelöhnerhaus im Kreuzungsbereich zur Berliner Straße aufgestellt. Über dem Sockel geht eine zweigeschossige Fachwerkkonstruktion auf. Im Erdgeschoss steifen einfach verriegelte Dreiviertel- und Diagonalstreben die Konstruktion aus, im Obergeschoß traufseitig zweifach verriegelte Eckständer mit Dreiviertel- und Halbstreben in den Brüstungsfeldern.
Das Gebäude hat städtebauliche und geschichtliche Bedeutung als ehemaliges Handwerker- oder Tagelöhnerhaus im Ensemble der historischen Bebauung der Berliner und Ringenkuhler Straße. Gemeinsam mit Haus Nr. 1 bildet es eine Torfunktion und leitet den Blick auf die Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |