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Der Gebäudekomplex wurde östlich des historischen Ortskerns im 18. Jahrhundert als Dorfmühle errichtet. Über einem Bruchsandsteinsockel erhebt sich ein zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit traufseitigem Geschossversprung. Das Eichpfahlprotokoll von 1855 weist für den Mühlenbetrieb ein oberschlächtiges Wasserrad (d = 2,88 m, b = 0,80 m) sowie einen Betriebsobergraben von 300 m und einen -untergraben von 100 m Länge aus. Die Ableitungsstelle an der Losse bestand aus einem steinernen Überfallwehr von ca. 4 m Breite. Es wurden ein Walzenstuhl, ein Mahlgang, ein Schrotgang, eine Kreissäge und eine Putzerei betrieben. 1929 wurde das Wasserrad durch eine Turbine ausgetauscht (12,5 PS= 9 kW). Stilllegung 1978.
Trotz zahlreicher baulicher Veränderungen sind die Mühlengebäude und der erhaltene Betriebsuntergraben von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |