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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkhaus wurde im frühen 19. Jahrhundert als Wohnhaus errichtet. Die heute an Süd- und Ostfassade verkleidete Rähmkonstruktion steht auf einem Sockelgeschoss, dem ehemaligen Stall. Das breite Zwerchhaus wurde Mitte des 19. Jahrhunderts aufgesetzt.
Das Gebäude gehört zu einer Gruppe von Handwerker- und Taglöhnerhäusern aus dem 18. und 19. Jahrhundert (Nr. 1, 8, 13, 15) und ist damit von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine Lage im Mündungsbereich der Königstraße und in direkter Nachbarschaft einer Verbindung zur Straße Alter Weg ist städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |