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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der mittlere Teil des heute als Wohnhaus genutzten Gebäudes wurde in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als Einhaus errichtet. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde es nach Osten erweitert und das Zwerchhaus aufgesetzt. Im 20. Jahrhundert Erweiterung nach Westen. Heute zeigt sich das Gebäude mit zwei Geschossen auf einem Bruchsandsteinsockel und traufseitigem Geschossüberstand. Die einfache Rähmkonstruktion ist an Bund- und Eckständern durch zweifach verriegelte Diagonalstreben verfestigt, teilweise Kopfbänder. Als ehemalige Streckhofanlage und Teil der historischen Bebauung der Alten Berliner Straße ist das Gebäude von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine leicht zurückversetzte Positionierung auf der platzartigen Verbreiterung der Alten Berliner Straße ist städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |