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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die giebelständige Streckhofanlage wurde ursprünglich als Einhaus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet und zu Beginn des 19. Jahrhunderts gen Süden erweitert. Der ältere Gebäudeteil steht auf einem Bruchsandsteinsockel, im Obergeschoss sind die Brüstungsfelder mit Diagonalstreben verstärkt, die Eckständer sind zweifach verriegelt. Die Fachwerkkonstruktion des jüngeren Bauteils, dem ehemaligen Wirtschaftsbereich, ist mit geschosshohen Dreiviertelstreben verstärkt. Beide Gebäudeteile zeichnet ein traufseitiger Geschossversprung aus, teilweise doppelte Ständerstellung.
Das zum Streckhof erweiterte Einhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine begrenzende Lage am östlichen Abschluss der platzartigen Erweiterung der Alten Berliner Straße ist städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |