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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Gebäude steht in leicht zurückgesetzter Position giebelständig an der Alten Berliner Straße. Es wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Wohnhaus einer Hofanlage errichtet. Auf dem Sandsteinsockel stehen zwei Fachwerkgeschosse mit mittig eingestelltem Zwerchhaus und Satteldachabschluss. Die einfache Rähmkonstruktion ist durch ein- und zweifach verriegelte Diagonalstreben verfestigt. Im Hofbereich hat sich die Pflasterung aus rotem Sandstein erhalten.
Das ehemalige Wohnhaus einer Hofanlage ist Teil der historischen Bebauung an der Alten Berliner Straße. Es ist städtebaulich und ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |