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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das großvolumige Gebäude wurde ursprünglich als Einhaus Anfang des 19. Jahrhunderts errichtet. Es gliederte sich in den östlichen Wohnbereich mit darunterliegendem Stall, im Westen schloss sich der Wirtschaftsbereich an. Die einfache Fachwerkkonstruktion ist mit zweifach verriegelten Bund- und Eckständern und konvergierenden Dreiviertelstreben symmetrisch gegliedert. Traufseitig ist ein Geschossversprung ausgebildet. Im Hofbereich hat sich das rote Sandsteinpflaster teilweise erhalten.
Das Gebäude begrenzt die Erweiterung der Alten Berliner Straße nach Norden. Als ehemaliges Einhaus ist es von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |