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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus wurde laut Inschrift im Sturzbalken nach Anno 1732 errichtet. Die dreigeschossige Rähmkonstruktion steht auf einem bossierten Sandsteinquadersockel unter einem Satteldach, traufseitiger Geschossversprung. An den Eckständern festigen zweifach verriegelte halbe Mannfiguren das Fachwerk, in den Brüstungsfeldern Diagonalstreben. Die Kopfbänder und Eckständer sind mit floraler Schnitzornamentik verziert.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemaliges Handwerker- bzw. Kaufmannshaus im Ensemble der historischen Ortsbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |