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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Einhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter Wahrung des traufseitigen Geschossversprungs nach Osten um vier Gefachbreiten erweitert. Es steht mit zwei Geschossen auf einem Hausteinsockel. Der ältere Gebäudeteil passt sich rückwärtig dem Grundstücksverlauf an und ist an der Gebäudekante abgeschrägt. An den Eckständern ist er mit halben Mannfiguren verstärkt, der jüngere Teil mit geschosshohen Streben.
Das ehemalige Einhaus wurde zur Streckhofanlage erweitert und ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |