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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Im Kreuzungsbereich der Berliner und der Friedrichsbrücker Straße steht ein zweigeschossiger Fachwerkbau aus dem frühen 19. Jahrhundert. Über dem Hausteinsockel steht die zweigeschossige Fachwerkkonstruktion mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben an den Bundständern, teilweise doppelte Ständerstellung.
Die leicht zurückgesetzte Position des Gebäudes hat eine platzbildende Funktion im Bereich der Kirche. Das Gebäude gehört zum Ensemble der historischen Bebauung im Ortskern und ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |