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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige Einhaus wurde im frühen 19. Jahrhundert errichtet und Mitte des 19. Jahrhunderts zum Streckhof ausgebaut. Über dem niveauausgleichenden Sandsteinquadersockel steht die zweigeschossige Rähmkonstruktion mit zweifach verriegelten Eckständern und geschosshohen Diagonalstreben.
Die ehemalige Hofanlage befindet sich in platzbildender Position im Eingangsbereich zum Klingenplatz und ist als Teil der historischen Ortskernbebauung von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |