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Das zweigeschossige Wohngebäude wurde im frühen 20. Jahrhundert erbaut. Vier Fensterachsen und farbig abgesetzte umlaufende Gesimse mit Zahnfries gliedern die Fassade symmetrisch. Die Fenster sind mit Segmentbogen überfangen, im Brüstungsbereich liegt ein Kreuzornament aus gelbem Ziegel.
Der Bau in materialbetonter Ausführung mit geometrischen Schmuckformen ist von künstlerischer Bedeutung. Als Zeugnis des Wandels der Sozialstruktur vom bäuerlich geprägten Dorf hin zum Wohnort für Arbeiter ist er von geschichtlicher Bedeutung. Am historischen Ortsrand gelegen steht das Gebäude in einem Ensemble aus Wohnbauten vom Beginn des 20. Jahrhunderts und ist daher von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |