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Das außerhalb des historischen Ortskerns gelegene zweigeschossige Wohnhaus mit zwei nördlich und westlich anschließenden eingeschossigen Nebengebäuden wurde in den 1920er Jahren errichtet. Es wurde unter Verzicht auf Ornamentik in der Baukörpergestaltung und in reduzierter Formensprache ausgeführt. Der kielbogenförmige Dachaufbau lässt die 1921 vom Merseburger Stadtbaurat Friedrich Zollinger patentierte Konstruktion mit gewölbten Lamellen vermuten. Erschließung der einzelnen Wohnungen über ein zentral gelegenes Treppenhaus.
Das Gebäude ist ein gut erhaltenes Beispiel für den Wohnungsbau der 1920er Jahre mit damals neu entwickelter Dachkonstruktion und ist somit von baugeschichtlicher Bedeutung. Es bildet den Abschluss der Bebauung aus dem frühen 20. Jahrhundert entlang der Berliner Straße und setzt durch die ungewöhnliche Dachkonstruktion einen eigenen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |