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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert liegt an einer platzartigen Verbreiterung des Biegenwegs zwischen der Losse und dem Wedemannbach. Der zweigeschossige Fachwerkbau steht auf einem bossierten Sandsteinsockel und wurde im 19. Jahrhundert durch einen Kniestock und das mittig aufgesetzte Zwerchhaus ausgebaut. Rückseitig befinden sich verschiedene
massiv ausgeführte Anbauten aus dem 20. Jahrhundert. Vor dem Haus ist die Sandsteinpflasterung erhalten.
Das Wohnhaus schließt städtebaulich wirksam den Biegenweg ab. Als Teil der historischen Bebauung im Ortskern ist es von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |