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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das aus der Bauflucht zurückgesetzte Fachwerkgebäude wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Kreuzungsbereich zur Berliner Straße errichtet. Von dem 1719 errichteten Vorgängerbau ist ein Balken mit Inschrift über dem Türsturz erhalten. Die schlichte zweigeschossige Rähmkostruktion mit Drempel steht auf einem Sockelgeschoss, dem ehemaligen Stall. Traufseitiger Geschossüberstand, Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern, im Obergeschoss zweifach verriegelte Mannfiguren an den Eckständern.
Das ehemalige Einhaus liegt in platzbildender Funktion gegenüber der Kirche und ist von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |