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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zurückversetzt liegendes Fachwerkgebäude in Rähmkonstruktion, das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet und im 19. Jahrhundert nach Westen durch einen Anbau erweitert wurde. Traufseitiger Geschossüberstand, das Fachwerkgefüge verfestigt durch einfach bzw. zweifach verriegelte Dreiviertelstreben sowie divergierende Diagonalstreben in Brüstungsfeldern.
Das Einhaus im Ensemble der ehemaligen Tagelöhner- und Handwerkerhäuser in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchhofs ist von ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |