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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das großvolumige Fachwerkgebäude aus dem frühen 19. Jahrhundert schließt den Klingenplatz nach Nordwesten ab. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion ist mit ein- und zweifach verriegelten, geschosshohen Diagonalstreben an den Bund- und Eckständern versteift, teilweise doppelte Ständerstellung an den Bundständern. Zentrale Erschließung über eine einläufige Außentreppe.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als Bestandteil der historischen Bebbauung. Das Gebäude hat eine den Klingenplatz begrenzende Position und ist städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |