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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das giebelständig orientierte Fachwerkgebäude stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die zweigeschossige Konstruktion ist an der straßenseitigen Schaufassade mit zweifach verriegelten Mannfiguren verstärkt, an der rückwärtigen Fassade mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben. Traufseitiger Geschossüberstand mit profilierten Füllhölzern. Der zentral angeordnete Ern ist durch massive Türpfosten betont. An den Eckständern sind stilisierte Säulenmotive geschnitzt.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemaliges Einhaus und Teil der historischen Bebauung der Königstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |