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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Eine im westlichen Sockelbereich eingemeißelte Inschrift nennt das Erbauungsdatum und die Initialen der Erbauer: „J·R M·M H·W·R 1837". Das zweigeschossige Fachwerkgebäude steht auf annähernd quadratischem Grundriss. Der Kantenschlag an den Steinen im Sockel ist aufwendig scharriert. An den Eckständern stärken zweifach verriegelte Dreiviertelstreben und Kopfbänder die Konstruktion, traufseitiger Geschossversprung, teilweise doppelte Stellung der Bundständer. Als ehemaliges Einhaus von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebaulich wichtig als Teil der historischen Bebauung der Königstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |