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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts als Einhaus errichtet und im 19. Jahrhundert zum Wohnhaus umgebaut. Die Rähmkonstruktion steht auf einem Hausteinsockel. Im Obergeschoss ist sie an Bund- und Eckständern mit einfach verriegelten, leicht gebogenen K-Streben versteift, im Erdgeschoss einfach verriegelte Dreiviertelstreben, traufseitiger Geschossüberstand. Zum Grundstück gehört außerdem eine Einfriedung mit Sandsteinpfosten, die inschriftlich auf das Jahr 1800 datiert ist.
Als Teil der historischen Bebauung der Leipziger Straße sind das Gebäude und die Einfriedung aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |