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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Traufständig zur Leipziger Straße orientiertes Fachwerkhaus aus dem Jahr 1706. Im Rähm über dem Eingang steht: "JOHANN JOST SCHNEIDER BAUHERR CADARINA SCHNEIDERIN ANNO 1706". An den Eckständern zweifach verriegelte halbe Mannfiguren, in den Brüstungsfeldern Diagonalstreben, traufseitiger Geschossversprung mit profilierten Füllhölzern, symmetrische Fassadengliederung mit fünf Fensterachsen.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als Teil der historischen Bebauung der Leipziger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |