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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige Fachwerkgebäude wurde in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Einhaus errichtet und 1838, wie eine Inschrift im rückwärtigen Sockelbereich überliefert, nach Osten erweitert. Auf dem Sandsteinkellersockel steht eine zweigeschossige Rähmkonstruktion mit Satteldach. Zweifach verriegelte halbe Mannfigur im Obergeschoss, traufseitiger Geschossversprung mit profilierten Füllhölzern. Der rückwärtige Anbau von 1838 ist mit Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern versteift und schließt mit einem hohen Mansarddach ab.
Das zurückliegende zweigeschossige Fachwerkgebäude vom Ende des 18. Jahrhunderts diente ursprünglich als Wirtschaftsgebäude. Die zweigeschossige Konstruktion steht auf einem Mauerwerkssockel und wurde im Zuge der Umnutzung als Wohngebäude nach Westen erweitert.
Das Gebäude ist als ehemaliger Wirtschaftstrakt von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Das Wohngebäude prägt die Flucht der Leipziger Straße und ist als Teil der historischen Ortskernbebauung von städtebaulicher Bedeutung. Die gesamte Anlage ist ortsgeschichtlich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |