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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges schmales Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Im Obergeschoss versteifen Halbstreben in den Brüstungsfeldern die Konstruktion. Traufseitiger Geschossversprung mit profilierten Füllhölzern. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde ein breites Zwerchhaus mit historisierenden Mannfiguren eingestellt. Ebenerdiger Ern mit aufwendiger Eingangstür der Biedermeierzeit.
Das heute zu Wohnzwecken genutzte Gebäude liegt in der Bauflucht entlang der Leipziger Straße und ist von städtebaulicher Bedeutung. Als Teil der historischen Bebauung im Ortskern ist es von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |