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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Kleinformatiges Wohnhaus wohl eines Tagelöhners aus dem späten 18. Jahrhundert. Die Fassade des zweigeschossigen Baus ist symmetrisch gegliedert, die Konstruktion ist durch einfach verriegelte Halbstreben an Bund- und Eckständern verstärkt, teilweise doppelte Ständerstellung. Der ebenerdige Eingangsbereich spricht für die ausschließlich Nutzung zu Wohnzwecken.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemaliges Tagelöhnerhaus. Das Gebäude ist Bestandteil einer leicht von der Straße zurückversetzten Baugruppe und städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |