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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige Ernhaus stammt aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Die einfach verriegelte Rähmkonstruktion aus Eichenholz steht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Die straßenseitige Traufseite ist verputzt, lässt jedoch auf ein erhaltenes Fachwerkgefüge schließen, die rückwärtige sichtbare Traufseite ist weitgehend original erhalten; weite Gefachbreiten mit halbhohen Streben und profiliertem Geschossüberstand. Der Wirtschaftstrakt im Westen ist nur unwesentlich später ergänzt worden.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als eines der ältesten Fachwerkgebäude im historischen Ortskern von Bergshausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |