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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der älteste Teil des im Kreuzungsbereich gelegenen ehemaligen Streckhofs ist inschriftlich in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts datiert. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion steht auf einem Sandsteinsockel, der ehemals als Stall diente. An den Eckständern Dreiviertelstreben, Hals- und Brustriegel. Dreiseitiger, profilierter Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. Der nordöstlich an das Wohnhaus angrenzende Wirtschaftstrakt ist nur unwesentlich später als das Wohnhaus entstanden und ist in seiner Fachwerkkonstruktion dem Ernhaus angeglichen. Um 1870 wurde hier ein Stall mit Fruchtspeicher angebaut. Die ehemalige Streckhofanlage ist von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung als in mehreren Bauabschnitten entstandene Hofanlage in ortsbildprägender Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |