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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Ernhaus ist auf die Mitte des 18. Jahrhunderts zu datieren. Das zweigeschossige Fachwerkgefüge ist mit Brüstungsstreben und zweifach verriegelten Dreiviertelstreben an den Eckständern ausgesteift. Umlaufender Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. An der rückwärtigen Giebelseite befindet sich ein Stallanbau mit Pultdach, der um 1850 errichtet wurde.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil der giebelständigen historischen Bebauung im Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |