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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Giebelständiges Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit einfach verriegelten mit Mannfiguren an den Eckständern. Im Erd- und Obergeschoss gereihte Brüstungsstreben. Dreiseitiger profilierter Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. Das Zwerchhaus stammt wohl aus der Erbauungszeit.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |