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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die Hofanlage ist in mehreren Bauabschnitten entstanden. Das Wohnhaus ist auf das ausgehende 18. Jahrhundert zu datieren. Zweigeschossige Rähmbauweise mit zweifach verriegelten Mannfiguren an den Eckständern. Umlaufender Geschossüberstand mit gerundeten und gekehlten Füllhölzern und Balkenköpfen. Der gegenüberliegende Stall wurde im Kern 1715 erbaut, was inschriftlich belegt ist. Das Fachwerkobergeschoss wird durch Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. An den Giebelseiten Anbauten aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Fachwerkwohnhaus und ehemaliges Stallgebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |