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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges Backsteinwohnhaus von 1905. Vierachsige Straßenfassade, die Gebäudeecken werden durch gelbe Klinkersteine hervorgehoben. Die Brüstungsfelder zeigen Rauten aus gelbem Klinker. Die Geschossübergänge werden durch Rollschichten aus gelben und roten Steinen betont. Das Zwerchhaus zeigt einen Schwebegiebel, der auf einem hölzernen Rundbogen ruht.
Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung im Kreuzungsbereich von Kasseler Straße und Flughafenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |