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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus wurde um die Wende zum 20. Jahrhundert im Schweizer Stil errichtet. Fachwerkhaus mit Drempelgeschoss und Zwerchhaus mit Schwebegiebel. Einfach verriegeltes Fichtenfachwerkgefüge mit Backsteinausfachung. Profilierter traufseitiger Geschossüberstand mit gerundeten und gekehlten Balkenköpfen. Im Erdgeschoss sind die zweiflügeligen Holzfenster mit Oberlicht der Erbauungszeit erhalten. Ebenso erhalten ist eine hölzerne Kassettentür mit Oberlicht im Eingangsbereich. Die Gefache des Vorbaus zeigen geschnitzte Rautenmotive, Ranken- und Blumenornamente.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |