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Anfang des 20. Jahrhunderts errichtetes Wohnhaus. Eingeschossiges Gebäude mit hoher Sockelzone, Drempelgeschoss, Krüppelwalmdach. Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk. Fensteröffnungen mit Rundbogenabschluss, Fensterbänke aus Sandstein. Drempelgeschoss mit historisierender Fachwerkkonstruktion mit K-Streben. Die auskragenden Pfetten- und Balkenköpfe sind profiliert.
Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung. Es verdeutlicht die bauliche Entwicklung Bergshausens, die durch die Nähe zu Kassel eingeleitet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |