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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemaliges Einhaus liegt im Eingangsbereich zum historischen Ortskern. Das Fachwerkgefüge der südöstlichen Traufseite lässt auf eine Errichtung in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts schließen. Rähmbauweise mit dreiseitigem Geschossüberstand. Das Erdgeschoss ist zum Teil massiv erneuert, die Fenster wurden vergrößert.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung am Eingang der historischen Ortskernbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |