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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das giebelständig orientierte Fachwerkgebäude wurde vermutlich im frühen 19. Jahrhundert erbaut. Unter der Verkleidung ist ein intaktes klassizistisches Fachwerkgefüge zu vermuten. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem Sandsteinsockel, die Fensteröffnungen sind wohl noch an originaler Position.
Das Wohnhaus ist als ältester Teil einer gewachsenen Hofanlage von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Prägnanz erlangt es als prägender Bestandteil des Straßenzugs sowie durch seine Lage in der Blickachse der Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |