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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Inschriftlich auf das Jahr 1703 datierte Scheune in Ständerbauweise. Das heute teilweise verkleidete Gebäude besitzt ein vermutlich fast vollständig unverändertes Gefüge. An der Rückseite freiliegendes Fachwerk mit nahezu quadratischen Gefachen.
Die Scheune ist von ortsgeschichtlicher und baugeschichtlicher Bedeutung als eines der ältesten Gebäude in Dennhausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |