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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das giebelständig an die Söhrestraße grenzende Wohnhaus markiert den südlichen Rand der historischen Bebauung. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude stammt vermutlich aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Kennzeichnend ist der umlaufende Geschossüberstand, der sich im Giebeldreieck wieder findet. Durch die Vergrößerung der Fenster ist das historische Fachwerkgefüge wohl stellenweise geschädigt.
Das Fachwerkgebäude erfüllt eine Torfunktion am Ausgang der Söhrestraße und ist als Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |