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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die in drei Bauabschnitten errichtete Streckhofanlage folgt mit ihrer Gebäudeanordnung dem Straßenverlauf. Den ersten Bauabschnitt bildet das östlich gelegene Einhaus, das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet wurde. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion zeigt Mannfiguren an Bund- und Eckständern und traufseitig einen profilierten Geschossüberstand. An den Eckständern befinden sich Flachschnitzereien. Westlich schließt der zweigeschossige Stall- und Scheunentrakt an. In einem dritten Bauabschnitt wurde im späten 19. Jahrhundert westlich ein Wirtschaftstrakt mit Pultdach angebaut, der dem Verlauf der Straße angeglichen ist.
Die Streckhofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung. In ihrer Anordnung zeichnet sie den Verlauf des heute unterirdisch verlaufenden Wassergrabens nach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |