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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die Saalkirche romanischen Ursprungs wird umgeben von einer Kirchhofmauer, die vereinzelt noch Schießscharten aufzeigt. Die in den älteren Teilen im 12. Jahrhundert aus Sandsteinquadern, ansonsten aus Bruchsandstein errichtete Kirche gehört zu den ältesten des Landkreises. Drei zugemauerte Rundbogenfenster in der südlichen Außenmauer und der im 13. Jahrhundert angebaute Wehrturm im Westen sind markante Zeugen des romanischen Vorgängerbaus. Die Kirche wurde 1743 durch den Abbruch des alten Chors im Osten in gleicher Breite mit einem Anbau erweitert. In der nördlichen Außenmauer befindet sich ein spätgotisches Portal mit Birnstabprofil und einem mit Knospen besetzten Scheitel. Auf den spätromanischen Westturm wurde 1798 ein neuer Turmhelm mit beschiefertem Kuppelaufsatz errichtet. Im Schlussstein des Westportals verweist eine Inschrift auf einen Umbau: "IM JAHR 1800 TH". Einer geplanten, jedoch nicht zu Ende geführten Umbaumaßnahme aus dem Jahr 1832 sind die rechteckig umrahmten langen Fenster im mittelalterlichen Schiff zuzuschreiben.
An den Turm schließt der nachträglich aufgestockte und mehrfach umgestaltete Kirchensaal an. Er stammt aus der Spätromanik und war wohl ursprünglich flach gedeckt; heute wird er von einem Kreuzgratgewölbe überspannt. In den 1960er Jahren erfuhr die bis dahin weitgehend erhaltene Kirche eine einschneidende Umgestaltung. Die Empore aus dem Jahr 1600, die Kanzel und weitere Elemente wurden entfernt. Im Osten wurde eine Stahlbetonempore eingezogen, die die Orgel trägt. Der bis dahin im Osten befindliche Altarraum wurde somit aufgegeben und auf die gegenüberliegende Seite verlegt. Im Vorraum mit Tonnengewölbe befindet sich der Grabstein des Greben Johannis Vogt. Die figürliche Darstellung zeigt eine Familiengruppe in Pilasterumrahmung. Zugleich wurden im östlichen Gewölbe eine Rankenmalerei mit vier musuzierenden Engeln aus dem 15. Jahrhundert freigelegt.
Kirche und Umfassungsmauer sind von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung. Aufgrund der gut ablesbaren Ausbaustufen kommt ihnen wissenschaftliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |