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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Ernhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde Ende des Jahrhunderts nach Nordosten um eine sechs Gefache breite Scheune erweitert. Es zeigt ein einfach verriegeltes Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eckständern und Brüstungsstreben im Obergeschoss, profilierter Geschossüberstand. Rückwärtig ist das Fachwerk im Erdgeschoss massiv erneuert. Im ehemaligen Scheunentrakt ist die verschlossene Toreinfahrt ablesbar geblieben.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung. Es markiert den Abschluss des historischen Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |