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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die Scheune wird über eine Inschrift oberhalb der Toreinfahrt datiert: "CHRISTOF THIEL UND DESSEN EHEFRAU ANNA MARTHA HABEN AUFGERICHTET DIESEN BAU DEN 9 APRIL 1813 IAIC:Z:M:". Rähmkonstruktion, im Obergeschoss Brüstungsstreben und Entlastungsstreben oberhalb der Toreinfahrt. An den Eckständern zweifach verriegelte Dreiviertelstreben.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung. Mit dem gegenüberliegenden Gebäude markiert es den Rand der historischen Ortslage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |