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Das Gebäude wurde 1891 als Forsthaus errichtet. Es steht auf einem auf T-förmigem Grundriss und besteht aus einem Wohn- und einem Wirtschaftstrakt. Im rückwärtigen Garten befindet sich ein Backhaus aus der gleichen Erbauungszeit, der Backofen ist nicht erhalten. Das Erdgeschoss des zweigeschossigen Wohntraktes ist in Backstein ausgeführt. Fensteröffnungen mit Segmentbogenabschluss und Klappläden, abschließend ein Zahnfries aus Backsteinen. Im Obergeschoss zweifach verriegeltes Fachwerkgefüge mit Backsteinausfachung. Geschossüberstand mit profilierten Balkenköpfen. Die Fensteröffnungen werden durch einen Zahnfries oberhalb der Sturzbalken betont. Nördlich schließt der Wirtschaftstrakt an. Das Erdgeschoss besteht aus Backstein, darüber ein Fachwerkdrempel. Fenster- und Toröffnungen schließen mit einem Segmentbogen ab. Die Dacheindeckung beider Gebäudeteile ist original erhalten.
Das ehemalige Forsthaus sowie das Backhaus sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |